1%-Regelung beim Firmenwagen berechnen

1%-Regelung beim Firmenwagen berechnen

Stand: August 2026 · Firmenwagen-Hub

Die sogenannte 1 %-Regelung ist die pauschale Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs. Sie setzt am inländischen Listenpreis an und liefert den monatlichen geldwerten Vorteil für die Privatnutzung — bevor Fahrtenzuschläge oder Eigenanteile betrachtet werden.

Keine Steuerberatung. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung. Maßgeblich sind die individuelle Lohnabrechnung, die Fahrzeugüberlassungsvereinbarung und die jeweils geltenden gesetzlichen Regeln.

Im Firmenwagenrechner berechnen

Gesetzlicher Kern

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgt die lohnsteuerliche Behandlung über § 8 Abs. 2 EStG.

Was gehört in die Bemessungsgrundlage?

  • Inländischer Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung
  • Kosten für Sonderausstattung
  • Einschließlich Umsatzsteuer
  • Bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen: ggf. geminderte Bemessungsgrundlage (Viertel oder Hälfte) nach § 6 EStG

Der Listenpreis ist nicht der Rabattpreis beim Händler und nicht die Leasingrate. Maßgeblich ist der gesetzliche Listenpreisbegriff.

Formelbeispiel

Angenommen, der Bruttolistenpreis einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer beträgt 35 250 €. Auf volle Hundert Euro gerundet: 35 300 €. Privatnutzung nach 1 %:

35 300 € × 1 % = 353 € geldwerter Vorteil Privatnutzung je Kalendermonat.

Kommt eine Nutzung für Fahrten Wohnung–erste Tätigkeitsstätte hinzu, erhöht sich der Vorteil um den Zuschlag nach 0,03 % oder 0,002 % — siehe 0,002% oder 0,03%.

Elektro und Hybrid ändern den Prozentsatz nicht — sie ändern die Basis

Bei begünstigten Elektrofahrzeugen kann der Listenpreis nur zu einem Viertel angesetzt werden; die 1 %-Methode wirkt dann effektiv wie 0,25 % auf den vollen Listenpreis. Bei begünstigten Plug-in-Hybriden kann die Hälfte angesetzt werden (effektiv 0,5 %). Details: Elektro-Firmenwagen und Hybrid-Versteuerung.

Alternative: Fahrtenbuch

Abweichend von der Pauschale können die auf Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die Gesamtkosten belegt und das Verhältnis der Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen wird. Diese Seite und der Rechner bilden die Fahrtenbuchmethode nicht ab.

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Quellen

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